Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss

1. Geltung der AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von VIVA Fitness Unternehmensgruppe (u.a. Pandora Fitness Investitions GmbH, Fitness im Feedback GmbH, Marea Fitness Ahlen GmbH, Marea Fitness Lingen GmbH, GFS Gesundheits- und Fitnessstudio GmbH, Marea Fitness Oldenburg GmbH) mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

• Vertragsabschluss im Club

Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag, entsteht im Club durch die Unterschrift des Mitgliedes. Ein Widerruf durch das Mitglied ist hierdurch nicht möglich.

• Online-Vertragsabschluss

Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommen durch die Bestätigung der AGBs, der Datenschutzbestimmung und der Widerrufsbelehrung zustande. Das Mitglied kann seine Online-Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen in Textform (per Mail oder Brief) widerrufen. Das 14 tätige Widerrufsrecht erlischt nach dem 1. Probetraining.

• Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Nutzung des Clubs / Vertragslaufzeit / Kündigung / Stilllegung

• Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und der jeweils aktuellen Fassung, welche im jeweiligen Studio ausgehängt ist.

• Vertragslaufzeit / Pauschalen

Über die Vertragslaufzeit wird bei Vertragsabschluss informiert. Diese ist zusätzlich auf dem Vertragsdokument aufgeführt. Auskunft über die jeweiligen Preise wird bei Vertragsabschluss gegeben und kann zusätzlich dem jeweiligen Vertrag entnommen werden.

Bei Vorauszahlungs-Mitgliedschaften die ab dem 16.05.2022 abgeschlossen wurden, wird nach der Grundlaufzeit erneut der Vorauszahlung-Beitrag fällig. Es besteht nach der Grundlaufzeit ein monatliches Kündigungsrecht. Bei Kündigung wird, falls Laufzeit noch nicht beendet, der Beitrag anteilig zurücküberwiesen.

Die Nutzung des Solariums, sowie der Massageliege ist für VIVA PLATIN, VIVA Gold und VIVA Silber Mitgliedschaften jeweils 1x täglich für 15 Minuten kostenlos, für jede weitere Nutzung fallen jeweils 7,50€ pro 15 Minuten (oder 0,50€ pro Minute) Nutzungsgebühr an. Für den Mitgliedsausweis / Transponder erhebt VIVA FITNESS eine Gebühr von 20,00 €. Für das Ausstellen eines Ersatztransponders bei schuldhaftem Verlust/Beschädigung wird eine erneute Gebühr von 20,00 € fällig. Die Zusatzleistungen variieren zwischen den einzelnen Standorten. Einen Anspruch auf jegliche Zusatzleistung (z.B. Solarium, Sauna, Massageliege, Getränke, Kurse, Kaffee usw.) besteht nicht. Des Weiteren können bei einigen Verträgen anteilige Kosten für die Vorabnutzung des Studios anfallen. Der Betreiber behält sich vor, den Umfang an Zusatzleistungen auch zukünftig ggf. anzupassen.

• Mindestlaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedschaftsvertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Mitgliedschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von VIVA Fitness fristgerecht zum Ender der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

• Kündigung

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen sind vorzugsweise über das Kontaktformular auf der Webseite von Viva Fitness (www.vivafitness.de) einzureichen. Alternativ kann der Vertrag über die Viva-Fitness App gekündigt werden. In Fällen, bei denen die vorher genannten Wege nicht genutzt werden können, ist die Kündigung an die VIVA Fitness Verwaltung in Quakenbrück (Farwicker Straße 4-6, 49610 Quakenbrück) zu versenden. Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn bei einem Umzug die Entfernung weiter als 20 km zum nächsten VIVA FITNESS Standort beträgt. Hierfür ist ein Nachweis des Einwohnermeldeamts vorzulegen und mit einer Frist von sechs Wochen zum Vertragsendende einzuhalten.

• Pausierung der Mitgliedschaft

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen bis zu 3 Monate im Kalenderjahr zu pausieren.
Falls eine längere Pausierung nötig ist, muss vom Mitglied ein triftiger Grund (z.B. Schwangerschaft, berufliche Abwesenheit o.ä.) angegeben sowie eine Bescheinigung dazu hochgeladen werden.

Jede Pausierung muss mindestens sieben Tage vor Monatsende beantragt werden. Beantragungen über die VIVA App sind dabei kostenfrei, für Pausierungen welche manuell von Mitarbeitern hinterlegt werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 7,00€ an.

• Standortübergreifendes Training

Ein Standortübergreifendes Training ist nur in ausgewählten Verträgen möglich. Auskunft darüber wird bei Vertragsabschluss gegeben. Die Zusatzleistungen der Mitgliedschaft Platin, Gold und Silber können dabei nur in den VIVA FITNESS Standorten in Anspruch genommen werden, welche direkt zur Viva Fitness Unternehmensgruppe gehören. Eine Nutzung der Zusatzleistungen in Franchisestudios ist nicht möglich.

• Videoüberwachung

Mit Unterschrift des Mitgliedvertrages erklärt sich das Mitglied mit der Kameraüberwachung in essenziellen Bereichen des Studios, welche nicht der Privatsphäre unterliegen und mit der Speicherung der Aufnahmen zur Vorbeugung von Vandalismusschäden, bzw. unerlaubtem Zutritt über einen Zeitraum von 72 Stunden, einverstanden.

Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

• Personalfreie Öffnungszeiten

Während der personalfreien Öffnungszeiten, geschieht Nutzung der Studios sowie aller Geräte und Zubehör auf eigene Gefahr. Die Öffnungszeiten sind am Studioeingang bzw. auf der Webseite www.vivafitness.de aufgeführt. Das Mitglied verzichtet mit der Nutzung der Studios innerhalb der entsprechenden Zeiten auf eine persönliche Betreuung sowie der Trainingseinweisung und bestätigt eigenständiges Training sowie den verantwortungsvollen Umgang mit dem gesamten Studioequipment. Bei nachweislichem Verursachen von Schäden an dem Gebäude, der Einrichtung sowie dem gesamten Equipment, behält sich der Vertragsgeber das Recht vor, entsprechenden Schadensersatz einzufordern sowie ggf. den Mitgliedsvertrag aufzuheben.2.9


• Besonderheit bei Vorverkäufen

Sollte sich der Eröffnungstermin verschieben, so verschiebt sich auch der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft, um den entsprechenden Zeitraum.

3. Pflichten des Mitgliedes

3.1 Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsausweis / Transponder nur höchstpersönlich zu verwenden und diesen Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber VIVA FITNESS für Schäden aufgrund Missbrauchs des Mitgliedsausweises / Transponders, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Verlust des Mitgliedsausweises/Transponders ist dem Vertragsstudio sofort zu melden.

3.2 Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruches in Höhe von 250,00 €. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt VIVA FITNESS vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

4. Mitgliedsdaten / Angabe einer E-Mail-Adresse

4.1 Die Mitgliedschaft bei allen Studios, die zu VIVA FITNESS gehören, ist persönlich und darf nicht übertragen werden.

Damit wir sicherstellen können, dass der Mitgliedsausweis / Transponder nur vom VIVA FITNESS Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied seine persönlichen Daten einschließlich seines Fotos zur Verfügung. VIVA FITNESS behält sich vor, bei verweigerter Abgabe eines Fotos, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt in den Club durch einen Lichtbildausweis zu überprüfen.

4.2 Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss, der VIVA Fitness Unternehmensgruppe eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Das VIVA Fitness Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bedeutsame rechtliche Erklärungen von der VIVA Fitness Unternehmensgruppe (z.B. Mahnungen, sonstiges) entweder schriftlich, per Post, an die von ihm zuletzt gemeldete Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt gemeldete E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

4.3 Das Studio berechtigt, ausgewählte persönliche Daten an Dritte weiterzuleiten. Diese dienen nur zur Vertragserfüllung (Kontaktaufnahme, Identifizierung desVertragspartners, Beitragsmanagement (siehe 5.5), Gesundheitsdaten (Anamnese,Trainings- & Ernährungspläne). Das Studio versichert, dass gemäß DSGVO gehandelt wird.

5. Fälligkeit der Beiträge / Zahlungsverzug

5.1 Die Gebühr für den Mitgliedsausweis / Transponder, Betreuungs-Paket werden bei Vertragsunterschrift fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum 01. und 15. eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

5.2 Alle Beiträge sowie Einmalzahlungen werden per Lastschrift oder Kreditkarte abgebucht, sollte die Einzugsermächtigung von VIVA FITNESS vom Mitglied im Nachhinein entzogen werden oder befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag über mindestens zwei Monatsbeiträge (Vorauszahlungen eingeschlossen) in Verzug, fallen alle noch offenen Forderungen bis zum Ende der Mitgliedschaft sofort im Voraus zum Anfang des nächsten Monats an. Für Rückbuchungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 € zzgl. Stornokosten des jeweiligen Bankinstituts.

5.3 Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtigt, ein Inkassounternehmen / einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden.

5.4 Der Betreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird.

5.5. Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus

und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

6. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied verpflichtet sich, bei Zahlungsmethode Lastschrift, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und die vereinbarten Gebühren und Beiträge zu begleichen. Das Mitglied wird der VIVA Fitness Unternehmensgruppe hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto die erforderliche Deckung für die Belastung der fälligen Gebühren und Beiträge aufweist.

7. Datenschutzbestimmung

Mit der Unterschrift der Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied die vorgelegten, ausgelegten und auf der Homepage ersichtlichen Datenschutzbestimmungen. Beim Abschluss einer Online-Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied, dies über das Betätigen des Buttons.

8. Schlussbestimmung

VIVA Fitness ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit aus Ausnahme der Hauptleistungspflichten zu ändern. Das Mitglied wird bei Änderungen in Kenntnis gesetzt.

Stand: April 2024

Diese AGBs gelten für alle mit Viva Fitness Unternehmensgruppe bzw. Viva Holding GmbH verbundenen Gesellschaften samt der jeweilig dazugehörigen Studios.

VIVA Fitness Unternehmensgruppe
Farwicker Str. 4 – 6 (Hauptsitz)

49610 Quakenbrück

www.vivafitness.de